Rahmen Turniere
Rahmen Turniere

Sekretariat Golf Club:
Am Golfplatz 2
97084 Würzburg
Telefon: (09 31) 6 78 90
 

Leading Golf Courses

 

Rahmenausschreibung

Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes und den Platzregeln des Golf Club Würzburg e.V.
Die Wettspiele werden auf Grundlage des DGV-Vorgaben- systems ausgerichtet.
Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind, sowie Mitglieder anerkannter inländischer oder ausländischer Golf Clubs mit bestätigter Spielvorgabe.

Vorgabenbegrenzung bei clubinternen Wettspielen
Clubmitglieder mit Höchstvorgabe -45 (Clubvorgabe)

Vorgabenbegrenzung bei offenen Wettspielen
Clubmitglieder mit Höchstvorgabe -45 (Clubvorgabe)
Gäste mit Höchstvorgabe -36 (DGV-Vorgabe)

Meldungen

  • durch Eintrag in die im Clubhaus ausgelegte Meldeliste
  • durch Meldeformular - bei entsprechenden Wettspielen
  • durch Telefax - eingehend im Clubsekretariat
  • durch Telefon - eingehend im Clubsekretariat
  • durch E-Mail - eingehend im Clubsekretariat
  • durch Internet - eingehend im Clubsekretariat

Bei Wettspielen mit begrenzter Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt.

Meldeschluss

Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Zu späte Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Vorgabenwirksamkeit

Sind auf unserem Platz die "technischen Voraussetzungen" gemäß DGV-Vorgabesystem gegeben, so sind die Wettspiele vorgabenwirksam.
Der Ball, den ein Spieler spielt, muss im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle der R&A aufgeführt sein.

Nenngeld

Die Höhe des Nenngeldes ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich.
Grundsätzlich muss das Nenngeld vor dem Start entrichtet werden.
Gemeldete Teilnehmer, die nach dem Meldeschluss ihre Teilnahme annullieren, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

Startliste

Die Startreihenfolge wird von der jeweiligen Spielleitung festgelegt. Die entsprechende Startliste wird am Vortag des Wettspiels ab ca. 12.00 Uhr im Clubhaus per Aushang bekannt gegeben.

Elektronische Kommunikationsmittel (Handy)

Es ist verboten, betriebsbereite Handys mitzuführen und zu benutzen. Das Benutzungsverbot gilt nicht bei akuten medizinischen Notfällen. Personen in Bereitschaftsdiensten haben zu gewährleisten, dass ihre Kommunikationsmittel "stumm" geschalten sind.

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN DIESE REGEL:
Lochspiel - Lochverlust; Zählspiel - Zwei Schläge

Abspielzeit

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern die Aufhebung der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit bestraft am ersten zu spielenden Loch mit Lochverlust im Lochspiel bzw. mit zwei Schlägen im Zählspiel.
Strafe für Verspätung nach fünf Minuten ist Disqualifikation.

Preise und Wertungen

Angaben über Anzahl und Bestimmungen der Preise ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Jeder Bewerber kann ggf. mehrere Preise gewinnen. Ist bei Schlag- oder Punktegleichstand ein Stechen erforderlich, so kommt das DGV-Kartenstechen (Vorgabe nach Vorgabenverteilung) zur Anwendung.

Siegerehrung

Falls Gewinner bei der Preisverleihung unentschuldigt nicht anwesend sind, werden die Preise an die Nächstplatzierten weitergegeben.

Beendigung des Wettspiels

Die Wettspiele sind mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Aushang der vollständigen Ergebnislisten beendet.
Proteste oder Beanstandungen können der Spielleitung bis max. 20 Min. nach Aushang der Ergebnislisten vorgetragen werden.

Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung werden in der jeweiligen Wettspiel-Ausschreibung namentlich benannt.

Änderungsvorbehalte

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzulegen oder abzuändern sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder spezielle Wettspielausschreibungen herauszugeben.

Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Wettspielteilnehmern oder Bewerbern durch Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Aushänge entstehen.

Änderungen der Rahmenausschreibung vorbehalten.